Allgemeine Geschäftsbedingungen

EQting GmbH, Wandsbeker Chaussee 212-214, 22089 Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Leistungen der EQting GmbH

1.1 Die EQting GmbH erbringt seine Dienstleistungen durch eigene oder beauftragte freie Mitarbeiter. Beauftragte freie Mitarbeiter erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung auf der Grundlage der Vorgaben der EQting GmbH.

1.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-, Coaching- oder Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Angebot von der EQting GmbH im Einzelnen festgelegt und bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers. Danach kann der Vertragsinhalt nur noch durch ausdrücklich schriftliche Vereinbarungen geändert werden. 

§2 Offene Seminare

2.1 Die Anmeldung zu einem unserer Seminare kann durch Abgabe oder Zusendung (persönlich, EMail, Post) des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars erfolgen.

2.2 Um den Lernerfolg und die Sicherheit Einzelner und der Gruppe sicherzustellen, behalten wir uns vor (dies festzustellen, obliegt dem/der Trainer*In), einzelne TeilnehmerInnen jederzeit auch ohne Angabe von Gründen aus Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall sowie bei Ausscheiden nach dem ersten Halbtag aus dem Seminar auf Wunsch des/der Teilnehmer:in entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminarbeitrages oder sonstiger Kosten oder Spesen.

2.3 Bei Erreichen der von uns festgelegten Mindestteilnehmer*Innenzahl, jedoch spätestens sieben Kalendertage vor dem Seminartermin erhält der/die Teilnehmer*In schriftlich eine Bestätigung, dass das Seminar stattfindet sowie alle Informationen zum Veranstaltungsort. Falls noch nicht erfolgt, ergeht spätestens mit dieser Bestätigung die Rechnung über die in der Rechnung ausgewiesene Teilnahmegebühr an den/die Teilnehmer:in.

2.4 Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge einzuzahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. beginnend mit dem Tag des Seminars in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der/die Teilnehmer:in, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter oder nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.

2.5 Alle vereinbarten Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist ohne Abzug fällig nach Erhalt der Rechnungsstellung.

§2 Honorare und Kosten für firmeninterne Aufträge

2.1 Das erste Kontaktgespräch zwischen dem Auftraggeber und der EQting GmbH wird unentgeltlich geführt.

2.2 Es wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

2.3 Für Trainings, Coachings und Consulting wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden sonstige Kosten (z.B. Materialkosten) berechnet.

2.4 Sind im Einzelauftrag bestimmte Zeitkontingente vereinbart worden und werden diese überschritten, erfolgt eine Inrechnungstellung entsprechend der vereinbarten Stunden-/Tagessätze.

2.5 Reise- und Aufenthaltskosten werden zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar berechnet. Dabei gilt für Bahnreisen 2.Klasse, Flugreisen Economy und eine Spritkostenpauschale von 0,55ct/Kilometer.

  •  Alle vereinbarten Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • Die Zahlung ist ohne Abzug fällig nach Erhalt der Rechnungsstellung.

§3 Sicherung der Leistungen

3.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass sämtliche von der EQting GmbH erstellten Werke und dokumentierten Leistungen (Trainingsunterlagen) urheberrechtlich geschützt sind. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die EQting GmbH.

3.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm der EQting GmbH für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werke/Unterlagen keinerlei Urheber-, Marken, Namens-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen. Das von der EQting GmbH vorbereitete Material wird den Teilnehmenden vom Auftraggeber nach Maßgabe der in diesen Bedingungen genannten Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

3.3 Der Auftraggeber informiert die EQting GmbH vor und während der vereinbarten Trainings-, Coaching- oder Beratungsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Gegebenenfalls wird eine verantwortliche Kontaktperson vom Auftraggeber benannt.

§4 Geheimhaltung

4.1 Die EQting GmbH verpflichtet sich, über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Auftraggebers und der von dem Auftraggeber betreuten Kunden Verschwiegenheit zu bewahren und nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Dritten gegenüber hierüber Mitteilung zu machen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, sind geheimhaltungsbedürftige Informationen im Sinne dieses Vertrages, auch alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, erkennbar ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellende Informationen sowie Informationen über betriebliche Organisationsabläufe. Die Geheimhaltung beruht auf Gegenseitigkeit und gilt auch für vertrauliche Informationen, welche die EQting GmbH dem Auftraggeber mitteilt. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die nachweislich dem Auftragnehmer bereits vor Beginn des Auftrages bekannt waren oder ohne Verletzung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag und Zutun des Auftragnehmers öffentlich bekannt sind oder werden.

4.2 Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, die in eine Auftragsabwicklung eingebunden sind, entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen abzuschließen.

4.3 Jeder Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe im Einzelfall von den betroffenen Vertragspartnern festgesetzt wird und deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.

4.4 Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über dienstliche Angelegenheiten dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken des Auftraggebers verwandt werden und sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages sind vorstehende Unterlagen dem Auftraggeber nach entsprechender Anforderung auszuhändigen.

 §5 Rücktritt vom Vertrag

5.1 Die EQting GmbH ist berechtigt, einen vereinbarten Veranstaltungstermin abzusagen, wenn hierfür Gründe vorliegen, die sie nicht zu vertreten hat. Hierzu gehört insbesondere die Verhinderung des für die Durchführung der Veranstaltung vorgesehenen Mitarbeiters und das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. In diesen Fällen besteht die Verpflichtung, innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Ersatztermin anzubieten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den angebotenen Ersatztermin abzulehnen sowie auch die Durchführung der Veranstaltung zu stornieren. Kosten, die dem Auftraggeber durch die Verschiebung des Termins oder die hierdurch bedingte Absage der Auftragsdurchführung entstehen, sind vom EQting Leadership Institute nicht zu erstatten.

5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden ihm weder Honorare / Seminarpreise noch Kosten berechnet.

5.3 Bei Absage innerhalb von vier Wochen bis eine Woche vor Durchführung des Veranstaltungstermins wird der Auftraggeber verpflichtet, das vereinbarte Honorar / Seminarpreis in Höhe von 50% zu zahlen.

5.4 Bei Absage innerhalb von einer Woche vor Veranstaltungstermin besteht die Verpflichtung, das vollständige vereinbarte Honorar / Seminarpreis zu zahlen.

5.5 Sollten im Falle einer Stornierung bereits Kosten seitens der EQting GmbH angefallen sein, welche nicht storniert werden können, sind diese vom Auftraggeber an die EQting GmbH zu erstatten. Das betrifft insbesondere Konzept- und Vorbereitungsarbeiten.

5.6 Abweichend können andere Rücktrittsbedingungen vereinbart werden, diese bedürfen der Schriftform.

5.7 Maßgebend für die Fristberechnung der Absagen ist der Eingang der jeweiligen Erklärung bei der EQting GmbH.

 §6 Schriftform

Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, wird diese auch durch E-Mails erfüllt, sofern Empfänger, Absender und Sendedatum eindeutig zuzuordnen sind. 

§7 Allgemeine Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden das Vertragsverhältnis auf der Grundlage einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

7.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg als Sitz der EQting GmbH.

Hamburg, April 2022